ALKIS NI

ALKIS-Daten aus Niedersachsen.
Hier bekommen Sie tagesaktuelle amtliche Liegenschaftsdaten der Landesvermessung Niedersachsen (LGLN). Sie können den Ausschnitt und das Format (NAS, SHP, DXF) frei wählen.

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ab 50,00 EUR
*
* zzgl. Umsatz-Steuer

Verwendungsvorbehalt

Bestimmungen der Übermittlung und Verwendung von Geobasisinformationen mit automatisiertem Bestellverfahren (Liegenschaftskarte im Vektorformat (LiKa-V)).

Leistungen durch CISS TDI als Vertriebspartner des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachen (LGLN)

(1) CISS TDI übermittelt der verwendenden Person oder Stelle die Liegenschaftsdaten im Vektorformat (ALKIS-Daten in div. Formaten) zur Verwendung entsprechend Anlage 1 (Verwendungs­zweck) für den Bereich entsprechend der Angaben der Online-Bestellung oder der per e-Mail übermittelten Angaben.
(2) Der verwendenden Person oder Stelle ist bekannt, dass die Punktinformationen bei Liegenschaftsvermessungen ermittelt worden sind, die zu unterschiedlichen Zeitepochen stattgefunden haben. Zu ihrer Ermittlung wurden entsprechend der jeweiligen Entwicklung in der Vermessungstechnik unterschiedliche Messgeräte und Messverfahren angewendet. Die Punktinformationen sind deshalb mit Ungenauigkeiten behaftet, die trotz sorgfältiger Arbeitsweise zum Zeitpunkt der Ermittlung technisch unvermeidbar waren. Die durch Verwendung der Punktinformationen gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere das Ergebnis ihrer Rückübertragung in die Örtlichkeit, können unter Umständen wesentlich von der Grenzbestimmung durch eine öffentliche Vermessungsstelle abweichen.

Datenübermittlung

(1) Die Liegenschaftsdaten (ALKIS-Daten) werden im Format entsprechend der Angaben der On-line-Bestellung / Bestellung per e-Mail (s. Anlage 1) übermittelt. Die Datenübermittlung erfolgt in der Regel per Download aus dem persönlichen Shop-Bereich des jeweiligen Kunden.

Verwendungsvorbehalt, Haftung

(1) Die von der VKV (Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung) herausgegebenen Geobasisdaten sind urheberrechtlich und nach dem „Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen“ (NVermG) geschützt. Der Lizenzgeber besitzt alle Rechte an den von ihm hergestellten und aktuell gehaltenen Geobasisdaten. Sämtliche Rechte (insbesondere Urheberrechte und verwandte Schutzrechte) an den Geobasisdaten verbleiben beim Lizenzgeber.
(2) Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung sowie sonstige Verwertung oder Verwendung dieser Produkte und der Leistungen, auch einzelner Teile oder auszugsweise, ist mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich eingeräumten Verwendung nur mit vorheriger Erlaubnis des Lizenzgebers zulässig. Als Vervielfältigung gelten z. B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie dauerhafte Speicherung auf Datenträger. Einer besonderen Erlaubnis bedarf es nicht für Vervielfältigung, Umarbeitung oder Entnahme digitaler Informationen in geringem Umfang für eigene nichtwirtschaftliche Zwecke.
(3) Der Lizenznehmer bringt bei jeder Vervielfältigung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk gemäß Ziffer 3.1 der Anlage 2 an.
(4) Der Lizenzgeber kann die Zustimmung zur Verwendung der Geobasisdaten versagen oder sie mit entsprechenden Auflagen versehen, wenn Gründe der öffentlichen Sicherheit dies erfordern.
(5) Es gelten die „Bedingungen für die Verwendung von Angaben und Präsentationen des amtlichen Vermessungswesens“ (Verwendungs- und Geschäftsbedingungen) nach der Anlage 2, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. Jede über diese Vereinbarung und über die Verwendungsbedingungen hinausgehende Nutzung der mit den Geodatendiensten bereitgestellten Geobasisdaten, insbesondere Unterlizenzierungen, Vervielfältigungen, Verbreitung oder Veröffentlichung, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Lizenzgeber.
(6) Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen die Verwendungs- und Geschäftsbedingungen und bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Geobasisdaten oder Zugangskennungen für die Geodatendienste durch den Lizenznehmer für den daraus entstandenen Schaden.

Gewährleistung

(1) Die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung führt die Geobasisdaten mit der zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts dieser Daten.
(2) Die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung erklärt, dass ihr keine Rechtsmängel seiner Urheberrechte bekannt sind. Sie übernimmt keine Haftung für das Vorhandensein von unbekannten Rechtsmängeln.
(3) Die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung gewährleistet weder die Urheberrechtsfähigkeit noch die Rechtsbeständigkeit der Urheber- oder Nutzungsrechte, noch die kommerzielle Verwertbarkeit.
(4) Der Lizenzgeber gewährleistet, dass er berechtigt ist, die nach dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen einzuräumen.
(5) CISS TDI übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Folgeschäden, die der verwendenden Person oder Stelle durch oder infolge der Übernahme, Interpretation oder Verwendung der Geobasisinformationen entstehen.
(6) CISS TDI haftet nicht für Ansprüche Dritter, insbesondere aus der gesetzlichen Haftpflicht, die durch oder infolge der Übernahme oder Verwendung der Geobasisinformationen entstehen.

Kosten

(1) Das Entgelt / Die Gebühren werden während der Online-Bestellung ermittelt und angezeigt (s. Anlage 1) oder nach Übermittlung eines Umringpolygons per e-Mail ermittelt und mitgeteilt. Eine Änderung der Gebührenordnung kann zur Anpassung der Gebührensätze (aufgelistet in Anlage 1 und 2) führen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder von Teilen solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlen-den Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Schlussbestimmungen / Kündigung

Der Vertrag tritt mit der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft. Beide Vereinbarungspartner können die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Vereinbarungspartner eine wesentliche Verpflichtung aus der Vereinbarung verletzt bzw. nicht erfüllt.

Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Sinzig am Rhein.

Anlage 1

Spezifikation der digitalen Kartenmaterialien, Nutzungsrecht (es gelten die Angaben aus der Online-Bestellung)</strong >

A.

  • Produkt: Liegenschaftskarte Niedersachsen
  • Lieferspezifikationen gemäß den Angaben aus der Online-Bestellung:
    - Gebietswahl: Polygon, Rechteck per Online-Shop oder Koordinatenliste per E-Mail
    - Format: XML, DXF, SHAPE sowie andere auf Anfrage
  • Sonstige Anforderungen: /

B.

  • Verwendungszweck der digitalen Kartenmaterialien: gemäß Angaben aus der Online-Bestellung

C.

  • Lizenzgebühr: entsprechend der Angabe aus der Online-Bestellung
  • Mindestbestellwert: 50,- €
  • Kosten für die Bereitstellung von objektbezogenen Datensätzen für die eigene oder betriebsinterne Verwendung:
  Gebühr in Euro
je Objekt
     
Objekte Flurstücke Gebäude Tatsächliche
Nutzung
Boden‐
schätzung
Für das 1. bis 1 000. 1,08 0,54 0,54 0,54
Für das 1 001. bis 10 000. 0,54 0,27 0,27 0,27
Für das 10 001. bis 100 000. 0,27 0,135 0,135 0,135
Für das 100 001. bis 1 000 000. 0,135 0,0675 0,0675 0,0675
Ab dem 1 000 001. 0,0675 0,03375 0,03375 0,03375
Datenformat Faktor
Vektordaten mit Objektstruktur (NAS und vergleichbare Datenformate) 1,0
Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur (SHAPE und vergleichbare Datenformate) 1,0
Vektordaten ohne Objektstruktur (DXF und vergleichbare Datenformate) 0,7

Der Mindestbestellwert für Daten des Liegenschaftskatasters liegt bei 50 EUR.

D.

  • Lieferdatum der digitalen Kartenmaterialien: circa innerhalb einer Stunde

Anlage 2

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB) (Verwendungs- und Geschäftsbedingungen) ‐ Stand 02.01.2018

1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) sowie die Nutzung von Geodaten (Geobasisdaten und Geofachdaten) des LGLN in jeder Form (z. B. digital, analog, online, offl ine, in Diensten, in Produkten) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung oder Nutzung geltenden Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem LGLN und der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners werden nicht anerkannt.

1.2 Eine Novellierung der AGNB einschließlich der Darstellung der Änderungen wird Vertragspartnern, sofern noch Lieferungen und Leistungen durch das LGLN zu erbringen sind, unter Bezug auf § 308 Nr. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) per E-Mail mitgeteilt. Nach Ablauf einer darin gesetzten angemessenen Widerspruchsfrist gilt die novellierte AGNB-Fassung im Vertragsverhältnis als anerkannt (fingierte Zustimmung), es sei denn, die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner macht von ihrem oder seinem Widerspruchsrecht fristgerecht Gebrauch. Auf diese Folge wird in der E-Mail besonders hingewiesen.

2. Rechtliche Hinweise

2.1 Das LGLN besitzt alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Geodaten. Insbesondere besitzt es die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

2.2 Für die Nutzung personenbezogener Daten des Liegenschaftskatasters gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen sowie die Datenschutz-Grundverordnung (ab 25.05.2018), das Bundesdatenschutzgesetz, das Niedersächsische Datenschutzgesetz und ggf. andere datenschutzrechtliche Bestimmungen.

2.3 Das LGLN räumt seinen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern Rechte zur internen sowie externen Nutzung der Geodaten (z. B. zur Umarbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet) ein.

2.4 Ein Vertrag kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch das LGLN oder durch Erfüllung des Auftrages durch das LGLN zustande. 2.5 Ist die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner ein Verbraucher, steht ihr oder ihm nach § 312g BGB bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Hierfür gelten die Bestimmungen der nachstehenden Widerrufsbelehrung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

3. Nutzung für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (interne Nutzung)

3.1 Mit der Bereitstellung der Daten durch das LGLN ist die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner berechtigt, die bereitgestellten Daten intern zu nutzen. Dazu zählt auch die Einstellung der Daten in ein lokales Netzwerk und die Vervielfältigung zum internen Gebrauch. Nicht zum internen Bereich gehören verbundene Unternehmen, weitere Nutzende oder nachgeordnete Stellen der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners.

3.2 Daten, die durch das LGLN mittels Darstellungsdiensten bereitgestellt und bei der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner angezeigt werden, dürfen von diesen nicht dauerhaft gespeichert werden.

3.3 Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass bei ihr oder ihm Beschäftigte die Geodaten nicht zu ihrem persönlichen Zweck nutzen sowie Dritten kein Zugriff auf die Daten ermöglicht wird.

3.4 Sofern niedersächsische Landesbehörden (auch Hochschulen), kommunale Körperschaften oder andere Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, die Geodaten gegen Erstattung des Bereitstellungsaufwandes bezogen haben, gilt das Recht zur Verwendung im internen Bereich nur für die Erfüllung der eigenen oder übertragenen öffentlichen Aufgaben.

4. Präsentation, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe (externe Nutzung)

4.1 Mit der Bereitstellung zur internen Nutzung nach Nr. 3 darf die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner die Geodaten, mit Ausnahme personenbezogener Daten, darüber hinaus

  • auf Ausstellungen, Messen oder dergleichen, an denen sie als Aussteller oder Veranstalter teilnimmt, präsentieren.
  • in Form einzelner Bilder auf Internetseiten einstellen, wenn der Zugang zur Internetseite kostenfrei ist, die Daten je Website (Internet-Domain) einen Umfang von zehn statischen Bildern nicht überschreiten und eine Quellenangabe nach Nr. 4.3 als deutlich sichtbarer Link auf die Internetseite des LGLN ausgeführt ist.
  • zu Unterrichts-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken im Klassenverband oder in Kursen nutzen.
  • in Form von jährlich max. 100 analogen Vervielfältigungen bis zum Format DIN A3 kostenfrei weitergeben.

4.2 Für Verwertungen und öffentliche Wiedergaben der Geodaten, die über die in Nr. 4.1 aufgeführten Nutzungsszenarien hinausgehen, hat die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner die erforderlichen Nutzungsrechte über einen zusätzlich mit dem LGLN schriftlich oder elektronisch abzuschließenden Nutzungsvertrag zu erwerben. Der Zweck, für den die Daten genutzt werden sollen, ist anzugeben.

Kommunale Körperschaften und niedersächsische Landesbehörden brauchen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für Verwertungen und öffentliche Wiedergaben der Geodaten in Verbindung mit eigenen Informationen keine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Diese Stellen haben jedoch sicherzustellen, dass eine eigenständige Verwendung der Geodaten des LGLN durch Dritte nicht möglich ist. Öffentliche Wiedergaben sind dem LGLN anzuzeigen (E-Mail: vertrieb-lgn@lgln.niedersachsen.de). Hierbei ist die bereitstellende Stelle des LGLN, das Datum der Bereitstellung und das Aktenzeichen anzugeben.

4.3 Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Geodaten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externen Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist:
„Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen,

© Jahr1) "LOGO LGLN“.
1) Jahr der Bereitstellung der Daten durch das LGLN, z. B. 2018

Bei Darstellungen im Format kleiner als DIN A5 genügt die Bildmarke. Das Logo steht im Internet unter www.lgln.de/logo zur Verfügung. Eine Internetpräsentation hat zudem einen deutlich sichtbaren und in angemessener Größe gestalteten Link auf die Homepage des LGLN (www.lgln.de) zu enthalten.

5. Beauftragung einer Auftragnehmerin oder eines Auftragnehmers

5.1 Die Weitergabe von Geodaten an eine Auftragnehmerin oder einen Auftragnehmer der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners ist zulässig, soweit und solange dies zur Nutzung nach Nr. 3 oder 4 erforderlich ist.

5.2 Im Fall der Weitergabe nach Nr. 5.1 hat die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer schriftlich zu verpflichten, die übernommenen Geodaten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall Dritten zugänglich zu machen sowie nach Erfüllung des Auftrags und Ablauf eventueller gesetzlicher Aufbewahrungsfristen alle verbliebenen Geodaten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien u. dgl., zu löschen.

6. Gebühren und Entgelte, Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner hat für die Bereitstellung und Nutzung der Daten bei Amtsprodukten Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und bei Marktprodukten Entgelte nach dem Preisverzeichnis für Produkte der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung in der jeweils geltenden Fassung zu entrichten. Änderungen an diesen Vorschriften teilt das LGLN, sofern hiervon noch zu erbringende Lieferungen oder Leistungen betroffen sind, per E-Mail mit. Bei einer Erhöhung der Gebühren oder Entgelte um mehr als 5 % steht der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner innerhalb der nächsten zwei Monate ab dem Erhöhungszeitpunkt ein besonderes Kündigungsrecht zu.

6.2 Der Betrag wird mit dem Zugang des Leistungsbescheides oder der Rechnung fällig. Soweit hierin keine andere Frist festgelegt ist, ist der angeforderte Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
6.3 Alle Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des LGLN.

7. Gewährleistung, Haftung

7.1 Das LGLN stellt die Geodaten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Es übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Geodatendienste.

7.2 Für Sach- und Vermögensschäden, die durch die Nutzung und Verwertung der Geodaten entstehen, haftet das LGLN nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch seine Beschäftigten. Schadenersatz für Sachmängel kann nur verlangt werden, wenn die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner den Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Daten angezeigt hat. Die übrigen Mängelrechte stehen der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner bei einer Reklamation innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Daten zu. Ansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte werden nicht ausgeschlossen.

7.3 Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner haftet gegenüber dem LGLN bei Verstößen gegen diese AGNB, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Geodaten oder Zugangskennungen für Geodatendienste durch ihre oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.

8. Speicherung von Kundendaten

Die Kontaktinformationen der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners dürfen vom LGLN elektronisch gespeichert und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser AGNB nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Vertragsparteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.

9.2 Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist, soweit die Zivilprozessordnung (ZPO) Anwendung findet, Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Geodaten Hannover. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (BGBl. 1988 II S. 588)).

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Kaufverträgen 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (körperliche Gegenstände) in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite (https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/shop/widerruf) verwenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an:

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
Podbielskistraße 331
30659 Hannover
Telefax: 0511 64609-165
E-Mail: vertrieb-lgn@lgln.niedersachsen.de</a >

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen im Widerrufsfall alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung wählen) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Podbielskistraße 331, 30659 Hannover) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Fristablauf absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn er auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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